Auch als Skitourengeher genießen Sie den Komfort und die Infrastruktur der Skischaukel Radstadt-Altenmarkt: Über zwei Aufstiegsspuren steigen Sie von Altenmarkt oder Radstadt auf die Kemahdhöhe im Herzen der Skischaukel auf und fahren bequem über die Skipisten wieder ab.
Mit dem neuen Tagesticket für Skitourengeher erleben Sie ab diesem Winter das Pistentourengehen in Radstadt-Altenmarkt für € 15,50. Vielgeher profitieren von der 5Peaks Touring Card und der Ski amadé ALL-IN Pistentouren Card.
Bitte beachten Sie: Die Aufstiegs-Spuren sind kostenpflichtig und können nur mit dem Erwerb eines Pistentourentickests (erhältlich an den Kassen in der Talstation Hochbifang Altenmarkt bzw. Königslehen Radststadt oder in unserem Online Ticketshop), sowie mit jedem in Radstadt/Altenmarkt gültigen Skipass unter Einhaltung der Pistentouren-Regeln (siehe unten) benützt werden.
Ausgangspunkt: | Talstation Königslehenbahn |
Höhenmeter: | 665 hm (Start 860 m - Ziel 1.526 m) |
Streckenlänge: | 4.3 km |
Gehzeit: | 2 h |
Öffnungszeit: | geöffnet von 8:30 bis 16:00 Uhr |
Ausgangspunkt: | Talstation Hochbifangbahn |
Höhenmeter: | 665 hm (Start 861 m - Ziel 1.526 m) |
Streckenlänge: | 3,7 km |
Gehzeit: | 1 h 45 min |
Öffnungszeiten: | geöffnet von 8:30 bis 16:00 Uhr |
Die Benützung der beiden Aufstiegsspuren ist nur mit einem gültigen Skipass bzw. einem Tourengeher-Ticket während der ausgewiesenen Pistenöffnungszeiten gestattet.
Die Pistentourengeher-Tickets inkludieren:
Ticket | Tarif |
---|---|
Ski amadé ALL-IN Pistentouren Card |
€ 240,00 |
5peaks Touring Card |
€ 177,00 |
Pistentouren Tageskarte |
€ 15,50 |
Folgende Punkte sind bei Benützung der Skitouren Aufstiegsspuren zu beachten:
1. Unsere Skipisten sind durchgehend während der Tages- und Nachtzeit für Skitourengeher ausnahmslos gesperrt! Auf speziell ausgewiesenen und beschilderten Aufstiegsspuren ist der Aufstieg mit einem Pistentourenticket oder gültigen Skipass erlaubt. Jedwedes Zuwiderhandeln wird ausnahmslos geahndet.
2. Mit Erwerb eines Pistentourentickets sowie mit jedem gültigen Skipass, wird die Berechtigung zur Benutzung der ausgewiesenen und beschilderten Aufstiegsspuren erworben. Damit verbunden ist die Berechtigung zur Benutzung des Liftparkplatzes und der geöffneten Infrastruktureinrichtungen, sowie die Nutzung der Skipisten zur Abfahrt während der Öffnungszeiten.
3. Die Benutzung der Aufsstiegsspur ist ausschließlich dann, wenn sie als geöffnet ausgewiesen ist, und auch dann nur zwischen 8:30 Uhr und 16:00 Uhr gestattet.
4. Die Benutzung der Aufstiegsspur erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Ausgenommen die Sicherung vor Lawinengefahr wird keinerlei Haftung für die Absicherung oder den Zustand der Route übernommen, jegliche Haftung auf Grund der Benutzung der Route gilt als ausgeschlossen.
5. Es erfolgt keine Betreuung, Kontrolle oder Überwachung der Aufstiegsspuren. Jeder Tourengeher hat selbst zu entscheiden, ob die Schnee- und Witterungsverhältnisse, der Zustand der Route und seine eigene Erfahrung und Können einen sicheren Aufstieg zulassen.
6. Nachstehende Regeln sind zu berücksichtigen:
Weitere Infos finden Sie in unseren Pistentourengeher AGBs.
Aus unserer Pflicht für die Sicherheit des abfahrenden Skigastes ist das Tourengehen auf unseren Skipisten in Radstadt-Altenmarkt und Zauchensee-Flachauwinkl ausnahmslos verboten. Wir bitten Sie, die Warntafeln, Sicherheitshinweise und Anweisungen unserer Mitarbeiter zu beachten und Folge zu leisten.
Seilbahnunternehmen sind auf Grund des mit ihren Skigästen abgeschlossenen Beförderungsvertrages auch verpflichtet, eine geeignete Abfahrt zur Verfügung zu stellen. Die Liftgesellschaft trifft insoweit eine Verkehrssicherungspflicht, als Skifahrer auf eine sorgfältige Anlage der Piste und auf den Aufschluss unvorhergesehener Gefahren vertrauen zu dürfen.
Der Pistenhalter, der eine Piste als solche herstellt und widmet, ist als Grundeigentümer oder Servitutsberechtigter berechtigt, die Benützung der Skipiste zu regeln, wobei er auch befugt ist, die Benützung der Piste zu untersagen.
Bei auf Grund Schneemangels eingeschränkten Pistenbreiten, im Bereich von ohnedies schmalen Pisten, an unübersichtlichen Pistenstellen und bei hoher Skifahrerfrequenz stellen Tourengeher auf Skipisten eine Gefahrenquelle dar, insbesondere wenn sie in großer Anzahl, in Gruppen oder pistenquerend Skipisten begehen. In solchen Fällen hat der Pistenhalter nicht nur das Recht, sondern sogar die Verpflichtung, Pisten für die Benutzung zu sperren.
Wir danken für das Verständnis!